Geschäftsnummer: | 94.3105 |
Eingereicht von: | Rüesch Ernst |
Einreichungsdatum: | 15.03.1994 |
Stand der Beratung: | Überwiesen an den Bundesrat |
Zuständigkeit: | Justiz- und Polizeidepartement |
Schlagwörter: | Mehrwertsteuer; Unternehmen; Bestreben; Mehrwertsteuer-Verordnung; Behandelt; Einziges; -abrechnung; Mehrwertsteuererhebung; Zwecke; Zusammengefasste; Konzern; Wonach; Aufzunehmen; Bundesrat; Empfohlen; Schweizerische; Vermeiden; Schweiz; Wirtschaftsstandort; Wettbewerbsnachteile; Vorzusehen; Regelungen; Einfache; Administrativ; Auszugestalten; Eurokompatibel; Können |
Im Bestreben, die schweizerische Mehrwertsteuer eurokompatibel auszugestalten, administrativ einfache Regelungen vorzusehen und Wettbewerbsnachteile für den Wirtschaftsstandort Schweiz zu vermeiden, wird dem Bundesrat empfohlen, in der Mehrwertsteuer-Verordnung eine Bestimmung aufzunehmen, wonach in einem Konzern zusammengefasste Unternehmen für die Zwecke der Mehrwertsteuererhebung und -abrechnung wie ein einziges Unternehmen behandelt werden können.